Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Kaufinteressierte haben die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihnen ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde.
§ 1 Maklervertrag und Provision
- Kaufinteressierte von Lessmann Immobilien e. K. verpflichten sich, bei Abschluss eines durch Lessmann Immobilien e. K. vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Beteiligungsvertrag, Geschäftsanteilskaufvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen.
- Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich die andere Vertragspartei im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen und im Übrigen von 5,95 % des Kaufpreises inkl. MwSt. an Lessmann Immobilien e. K. zu bezahlen. Bei der Vermittlung und dem Nachweis von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wird eine entsprechende Provision sowohl von Kaufenden als auch von Verkaufenden erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das gilt dann nicht im Verhältnis zu Kaufenden, wenn Lessmann Immobilien e. K. als einseitiger Interessenvertreter der Verkaufsseite tätig ist und keinen Maklervertrag mit den Kaufinteressierten abschließt.
- Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichten sich die Auftraggebenden/Bestellenden, – sofern nichts anderes vereinbart ist –eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. an Lessmann Immobilien e. K. zu zahlen.
- Lessmann Immobilien e. K. wird in der Regel auch für die andere Vertragsseite provisionspflichtig tätig, es sei denn, es ist ausdrücklich eine einseitige Interessenvertretung vereinbart oder angezeigt.
- Lessmann Immobilien e. K. steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.
- Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar. Der Honoraranspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung, auszugleichen, ansonsten entsteht Zahlungsverzug.
§ 2 Freibleibendes Angebot
Alle unterbreiteten Angebote von Lessmann Immobilien e. K. sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung. Wir sind nicht verpflichtet, die Angaben, die wir von Dritten erhalten, zu überprüfen.
§ 3 Vertraulichkeit und Weitergabe
- Die durch Lessmann Immobilien e. K. übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für die empfangsberechtigte Person bestimmt, diese sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch uns gestattet. Wir verpflichten uns, sämtliche Daten, die wir im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit erhalten, insbesondere die persönlichen Daten unserer Kundschaft, vertraulich zu behandeln. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.
- Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss einer dritten Partei mit der Kauf-/Verkauspartei bzw. Miet-/Vermietpartei, so haftet die ursprünglich interessierte Person gegenüber Lessmann Immobilien e. K. auf Schadenersatz in Höhe der Provision.
§ 4 Haftungsfreistellung
Lessmann Immobilien e. K. schränkt ihre Haftung nach den folgenden Regelungen ein:
Die gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Lessmann Immobilien e. K., einer
gesetzlichen Vertretung oder einer Person, derer sich Lessmann Immobilien e. K. zur Erfüllung
bedient, beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst
werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen
sowie Arglist beruhen, gelten uneingeschränkt.
Lessmann Immobilien e. K. haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
wurde, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche
gilt, wenn der auftraggebenden Person Ansprüche auf Schadensersatz, statt der Leistung zustehen.
Lessmann Immobilien e. K. haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag
verbunden und vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche
auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von Lessmann
Immobilien e. K. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
von Angestellten, Beschäftigten, Mitarbeitenden oder Personen, derer sich Lessmann Immobilien e.
K. zur Erfüllung bedient.
§ 5 Aufwändungsersatz
Lessmann Immobilien e. K. ist verpflichtend und umgehend zu informieren, wenn Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsichten aufgegeben werden. Für den Fall, dass die beauftragende Person zum Verkauf oder zur Vermietung einer Immobilie, unter Umgehung von Lessmann Immobilien e. K. das Objekt an einen Dritten veräußert und sie Lessmann Immobilien e. K. zuvor einen Maklerauftrag erteilt hat, so verpflichtet sie sich einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 10 % der vereinbarten Provision zu zahlen. Es bleibt ihr hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch Lessmann Immobilien e. K. unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 6 Auskunft
Lessmann Immobilien e. K. hat gegenüber der Kundschaft einen Anspruch auf Auskunft, mit wem und zu welchen Konditionen der Kauf-/Mietvertrag abgeschlossen worden ist, der ursprünglich Gegenstand des mit Lessmann Immobilien e. K. abgeschlossenen Vertrages war, um die eigenen Vergütungsansprüche überprüfen zu können.
§ 7 Erfüllungsort
Lessmann Immobilien e. K. und ihre Klientel sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, Hannover als Sitz der Lessmann Immobilien e. K. sind.
§ 8 Verbraucherinformation
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie
hier finden:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Stand 21.04.2021